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11.02.2025

Hausverwaltungskosten steuerlich absetzen: So sparen Eigentümer bares Geld

Immobilienberatung durch Hausverwaltung GWB – Ihr Immobilienmakler für professionelle Betreuung und Immobilienverwaltung

Wer eine Immobilie besitzt, kennt die laufenden Kosten für die Verwaltung. Was viele dabei unterschätzen: Ein Teil dieser Ausgaben lässt sich steuerlich geltend machen – und das kann sich lohnen.

Was zählt überhaupt zu den Hausverwaltungskosten?
Hausverwaltungskosten sind alle Aufwendungen, die im Rahmen der Verwaltung einer Immobilie entstehen. Dazu zählen zum Beispiel:

Honorare für die Hausverwaltung (inkl. Abrechnung, Schriftverkehr, Organisation)

Kosten für externe Dienstleister wie Steuerberater, Notare oder Gutachter

Ausgaben für Eigentümerversammlungen oder Verwaltungssoftware

Nicht abzugsfähig sind hingegen typische Betriebskosten, wie sie auf Mieter umgelegt werden können – z. B. Müllabfuhr oder Heizkosten.

Private oder gewerbliche Nutzung? Das macht den Unterschied
Bei vermieteten Immobilien sind die Chancen besonders gut: In der Einkommensteuererklärung können Hausverwaltungskosten in voller Höhe als Werbungskosten angesetzt werden. Wer seine Immobilie selbst bewohnt, hat es steuerlich schwerer – doch auch hier gibt es Wege.

Tipp: Eine saubere Trennung zwischen privaten und vermieteten Einheiten kann bares Geld wert sein – wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.

Wie hoch ist das Einsparpotenzial?
Schon bei einer kleinen Eigentumswohnung können sich jährlich mehrere hundert Euro absetzen lassen – bei Mehrfamilienhäusern sind es oft deutlich mehr. Wer die Steuererklärung nicht dem Zufall überlassen will, sollte frühzeitig Belege sammeln und sich beraten lassen.

Interesse an einer individuellen Einschätzung für Ihre Immobilie?
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