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11.02.2025

Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Eigentümern: Was bei Hausverwaltungskosten steuerlich zählt

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Steuerlich das Beste aus einer Immobilie herauszuholen, ist keine Zauberei – aber es braucht das richtige Know-how. Unsere Experten haben die wichtigsten Praxistipps für Eigentümer zusammengestellt:

1. Belege lückenlos sammeln und digital archivieren
Ob Rechnung der Hausverwaltung oder Honorarnachweis vom Steuerberater: Nur belegbare Kosten sind absetzbar. Achten Sie auf korrekte Rechnungsstellung mit vollständigen Angaben – und archivieren Sie alles digital, idealerweise nach Jahr und Objekt sortiert.

2. Bei gemischt genutzten Immobilien sauber trennen
Sie nutzen einen Teil selbst und vermieten den anderen? Dann ist eine klare Aufteilung der Kosten Pflicht. Im Zweifel lieber zu genau als zu pauschal – das Finanzamt schaut hier ganz genau hin.

3. Vorauszahlungen nicht doppelt erfassen
Viele Eigentümer machen den Fehler, Vorauszahlungen auf Verwalterhonorare im falschen Steuerjahr abzusetzen. Wichtig ist: Nur tatsächlich geflossene Beträge im jeweiligen Jahr angeben, keine doppelten Ansetzungen.

4. Kleinbetragsgrenze clever nutzen
Einige Verwaltungskosten liegen unter der Kleinbetragsgrenze – hier reicht oft ein vereinfachter Nachweis. Das spart Aufwand, sollte aber dennoch korrekt erfasst sein.

Bonus-Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung, ob bestimmte Dienstleistungen getrennt aufgeführt werden können. Das erleichtert die steuerliche Zuordnung erheblich.

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