Die Hausverwaltung übernimmt für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften zahlreiche Aufgaben – von der Organisation der Nebenkostenabrechnung bis hin zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen. Doch nicht alles liegt im Entscheidungsbereich der Verwaltung. Eigentümer fragen sich oft: Welche Rechte hat die Hausverwaltung eigentlich – und wo sind die Grenzen?
Eine Hausverwaltung vertritt die Interessen der Eigentümer und ist mit bestimmten Befugnissen ausgestattet. Dazu gehören zum Beispiel:
Vertragsverwaltung: Die Hausverwaltung darf Dienstleister wie Reinigungsfirmen oder Handwerker im Namen der Eigentümer beauftragen.
Finanzielle Verwaltung: Sie kümmert sich um die Hausgelder, erstellt die Jahresabrechnung und verwaltet die Rücklagen.
Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen: Sie lädt fristgerecht ein und setzt Beschlüsse um.
Durchsetzung von Beschlüssen: Die Verwaltung ist verpflichtet, Mehrheitsentscheidungen der Eigentümergemeinschaft zu realisieren.
Trotz dieser weitreichenden Aufgaben gibt es klare Grenzen:
Keine Alleinentscheidungen ohne Beschluss: Größere Investitionen oder bauliche Veränderungen dürfen nicht ohne Zustimmung der Eigentümer umgesetzt werden.
Kein Handeln im eigenen Interesse: Die Hausverwaltung ist zur Neutralität verpflichtet und darf nicht zum Nachteil einzelner Eigentümer agieren.
Kein Zugriff auf private Eigentümerrechte: Persönliche Entscheidungen wie der Verkauf einer Wohnung liegen ausschließlich beim Eigentümer.
Ein gutes Verhältnis zwischen Eigentümern und Verwaltung basiert auf Transparenz und klaren Zuständigkeiten. Indem Rechte und Pflichten eindeutig geregelt sind, lassen sich Konflikte vermeiden. Für Eigentümer bedeutet das Sicherheit, während die Verwaltung effizient handeln kann.