
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden viele Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen – von der Instandhaltung über Modernisierungen bis hin zu baulichen Veränderungen. Doch nicht jeder Eigentümer ist mit den gefassten Beschlüssen einverstanden. Die Frage lautet dann: Wann lohnt es sich, einen WEG-Beschluss anzufechten – und welche Chancen bestehen wirklich?
Grundsätzlich gilt: Ein WEG-Beschluss kann nur dann angefochten werden, wenn er gegen geltendes Recht oder die Teilungserklärung verstößt. Die Grundlage bildet § 44 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Frist: Die Anfechtung muss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erfolgen.
Form: Sie muss schriftlich und über das zuständige Amtsgericht eingereicht werden.
Begründung: Eigentümer müssen klar darlegen, warum der Beschluss fehlerhaft oder rechtswidrig ist.
Nicht jeder unliebsame Beschluss hat Aussicht auf Erfolg. Erfolgschancen bestehen insbesondere in folgenden Fällen:
Formfehler bei der Einladung: Wenn Eigentümer nicht korrekt oder nicht fristgerecht eingeladen wurden.
Unzulässige Mehrheitsentscheidungen: Manche Themen erfordern Einstimmigkeit.
Unklare oder widersprüchliche Beschlussfassung: Wenn ein Beschluss nicht eindeutig formuliert ist.
Überschreitung der Befugnisse: Wenn Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Kompetenzbereich der Gemeinschaft liegen.
Eine Anfechtung kann sinnvoll sein, wenn erhebliche Nachteile oder unrechtmäßige Belastungen drohen. Gleichzeitig sollten Eigentümer bedenken, dass ein Gerichtsverfahren Zeit und Kosten verursacht. Wer eine Anfechtung erwägt, sollte sich daher rechtlich beraten lassen und abwägen, ob die Erfolgsaussichten den Aufwand rechtfertigen.
Nicht jeder unliebsame Beschluss der Eigentümerversammlung kann angefochten werden. Wer jedoch formale Fehler oder rechtliche Verstöße nachweisen kann, hat gute Chancen, eine gerichtliche Aufhebung zu erreichen. Wichtig ist, schnell zu handeln und die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
