

Als Mieter haben Sie unter anderem folgende Rechte:
Wohnungsgerechtigkeit: Sie haben Anspruch auf eine bewohnbare, ordnungsgemäße Wohnung ohne erhebliche Mängel.
Mieterschutz: Sie sind durch gesetzliche Kündigungsfristen geschützt (§ 573 BGB).
Privatsphäre: Die Hausverwaltung oder der Vermieter darf Ihre Wohnung nicht ohne Ihre Erlaubnis betreten, außer in Notfällen.
Mietminderung: Bei erheblichen Mängeln dürfen Sie die Miete mindern, bis die Mängel behoben sind.
Informationsrechte: Sie haben Anspruch auf Einsicht in Nebenkostenabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlung (falls Sie Eigentümer sind) und Mitteilungen über Änderungen in der Hausverwaltung.
Schriftform: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 568 BGB).
Kündigungsfrist: Für unbefristete Mietverträge beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Rückgabe der Wohnung: Am Ende der Kündigungsfrist müssen Sie die Wohnung besenrein und im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben.
Hinweis: Der Vermieter kann nur aus bestimmten Gründen kündigen (z. B. Eigenbedarf, Vertragsverletzungen), während Sie als Mieter frei kündigen können.
Alles, was über diese Punkte hinausgeht, muss vertraglich geregelt sein – die Hausverwaltung darf keine zusätzlichen Forderungen willkürlich stellen.
Die Nebenkosten werden in der Regel einmal jährlich von der Hausverwaltung oder dem Vermieter abgerechnet. Dabei werden alle im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten (z. B. Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste) zusammengefasst. Sie erhalten eine detaillierte Nebenkostenabrechnung, aus der hervorgeht, wie hoch Ihr Anteil an den Gesamtkosten ist. Eventuelle Vorauszahlungen, die Sie bereits geleistet haben, werden dabei berücksichtigt.
Als Vermieter oder Hausverwaltung dürfen nur die im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Typische umlagefähige Kosten sind:
Heiz- und Warmwasserkosten
Wasser- und Abwasserkosten
Müllabfuhr
Hausmeisterleistungen
Gebäudereinigung und Gartenpflege
Versicherungskosten für das Gebäude (z. B. Gebäudeversicherung)
Kosten, die nicht vertraglich vereinbart sind oder nicht zu den Betriebskosten zählen, dürfen nicht auf Sie umgelegt werden.
Die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Üblicherweise entspricht der Abrechnungszeitraum einem Kalenderjahr oder einem im Mietvertrag festgelegten Zeitraum. Wenn die Abrechnung später erfolgt, können Nachzahlungen unter Umständen nicht mehr eingefordert werden.
Grundsätzlich ist die Hausverwaltung oder der Vermieter für die Instandhaltung und Reparaturen der Wohnung oder des Gebäudes zuständig. Sie als Mieter müssen nur kleinere Reparaturen übernehmen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (z. B. Glühbirnen, Türschlösser). Schäden, die nicht durch Sie verursacht wurden, müssen von der Hausverwaltung oder dem Vermieter behoben werden.
Die Hausverwaltung muss unverzüglich auf Schäden reagieren, insbesondere bei Notfällen, die die Sicherheit oder die Wohnbarkeit der Wohnung betreffen (z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter). Bei weniger dringenden Reparaturen sollte die Hausverwaltung in einem angemessenen Zeitraum handeln – üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Zur Instandhaltung gehören alle Maßnahmen, die den laufenden Betrieb und die Sicherheit des Gebäudes gewährleisten, z. B.:
Reparaturen an Dach, Fassade, Fenstern, Türen
Wartung der Heizungsanlage und Sanitäranlagen
Pflege von Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Garten, Wege)
Kontrolle von Sicherheitseinrichtungen (Rauchmelder, Aufzug)
Damit Anliegen effizient bearbeitet werden, sollten Sie der Hausverwaltung alle relevanten Informationen bereitstellen, z. B.:
Detaillierte Beschreibung des Schadens oder Problems
Mietvertragsdaten (Wohnung, Adresse)
Terminmöglichkeiten für Besichtigungen oder Reparaturen
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang Ihres Anliegens ab. Notfälle werden sofort oder innerhalb weniger Stunden bearbeitet, normale Reparaturen oder Verwaltungsanfragen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.
